Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Altersjahr, die im Kanton Zürich wohnen oder an einer VZM-Musikschule eingeschrieben sind (ausgenommen Musikstudierende). Bei Ensembles muss der Sitz des Ensembles im Kanton Zürich sein (Ausnahme: das Orchesterfestival steht jedem Orchester offen). Jeder Teilnehmende oder jedes Ensemble spielt mindestens zwei Selbstwahlstücke, welche dem Schwierigkeitsgrad und der Kategorie angepasst sind und im Charakter verschieden sind. Ab der Stufe III müssen die beiden Stücke aus unterschiedlichen Epochen sein. Die angegebene Spielzeit darf weder unter- noch überschritten werden.
Alle Beiträge werden durch eine Jury von drei ausgewiesenen Fachpersonen beurteilt. Das Feedbackgespräch, welches vor Bekanntgabe der Punktzahl stattfindet, dient der individuellen Standortbestimmung der Teilnehmenden. Im Feedbackgespräch werden keine Hinweise auf die spätere Rangierung gemacht. Die erreichte Punktezahl wird in einer Rangliste festgehalten, die den Teilnehmenden nach dem Wettbewerb zugestellt wird. Die Entscheide der Jury werden durch die Wettbewerbsleitung bekannt gegeben, sind endgültig und können nicht angefochten werden. Über die Beurteilung wird keine Korrespondenz geführt.
Die Anmeldung erfolgt bis spätestens zum Anmeldeschluss vom 6. Juli 2011 mit beigelegtem Talon, der vollständig ausgefüllt werden muss. Bei der Anmeldung im Ensemblewettbewerb geben die Teilnehmenden die Zugehörigkeit zum Duo oder Ensemble an. Ebenso müssen die Stücke angegeben werden. Die Wettbewerbsleitung behält sich vor, bei ungeeigneter Werkwahl Kandidatinnen oder Kandidaten vom Wettbewerb auszuschliessen.
Die Anmeldegebühr wird bei Einzelvorträgen und bei Ensembles bis zu zehn Teilnehmenden jedem Teilnehmenden einzeln berechnet. Ein Einzahlungsschein wird mit der Anmeldebestätigung zugeschickt. Die Anmeldegebühr muss innerhalb 30 Tagen nach Erhalt des Einzahlungsscheines einbezahlt werden. Da die Anmeldegebühr eine Bearbeitungsgebühr ist, kann sie bei einer Abmeldung nicht zurückerstattet werden.
Alle Teilnehmenden erhalten nach dem Anmeldeschluss eine Bestätigung mit Rechnung. Die Angaben auf der Anmeldebestätigung sollen geprüft und berichtigt werden.
Die Austragungen finden am Sa/So, 12./13. November 2011 und Sa/So, 19./20. November 2011 statt.
Die beiden Wettbewerbswochenenden sind frei zu halten. Der definitive Auftrittsplan wird fünf Wochen vor dem Wettbewerb versandt. Die darin angegebenen Auftrittszeiten sind Richtwerte und können sich am Wettbewerb leicht verschieben. Wir bitten die Kandidatinnen und Kandidaten mindestens eine Stunde vor dem Auftritt im entsprechenden Lokal zu sein (bitte beim Info-Stand melden). Teilnehmerwünsche können nicht berücksichtigt werden.
Die Preisverleihung findet am Samstag, 10. Dezember 2011, 17.00 Uhr im Fraumünster Zürich, statt. Wir bitten die Teilnehmenden, diesen Termin frei zu halten.
Die Stücke sind mit der Anmeldung bekannt zu geben, spätestens aber bis zum Werkeingabetermin vom 15. September 2011. Jedes Ensemble bringt zum Wettbewerbsvorspiel von jedem Werk drei geordnete Klavierauszüge/Partituren für die
Experten mit. Es kann aus Noten oder auswendig gespielt werden.
Der VZM ist berechtigt, den Zeitpunkt des Wettbewerbs zu ändern oder auf eine Durchführung zu verzichten, falls dies aus zwingenden Gründen notwendig sein sollte. Eine Begleitung am Wettbewerb mit Tonträgern ist nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung der Wettbewerbsbedingungen behält sich der VZM vor, Teilnehmerinnen oder Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschliessen. Mit der schriftlichen Anmeldung bestätigt jeder Teilnehmende, dass er die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert hat.
Zürcher Musikwettbewerb, Bahnhofstrasse 36, 8620 Wetzikon, Tel. 079 671 06 36, Kontakt